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Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)

von

Prince Moe

für die Vermittlung und Erbringung von künstlerischen und Eventtechnik-Dienstleistungen

Morris Summers, (im Folgenden: PrinceMoe) bietet über verschiedene Kanäle Dienstleistungen für Privat- und Firmenkunden an. Diese AGB regeln die Geschäftsbedingungen für Kunden, die eine oder mehrere von PrinceMoe angebotene Dienstleistung in Anspruch nehmen.<<<<

  1. Anwendungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen PrinceMoe und seinen Kunden und unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist.

1.2. Abweichende Bedingungen akzeptiert PrinceMoe nur ausdrücklich und schriftlich (iSd § 886 Allgemeines Bürgerlichen Gesetzbuch „ABGB“). Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung dieser AGB.

2. Vertragsgegenstand

2.1. PrinceMoe vermittelt Künstler und/oder Technikunternehmen, die künstlerische Dienstleistungen, wie beispielsweise als Disc Jokey, Tanzdarbietung, Performer oder Musiker erbringen oder Eventtechnik, wie Licht- oder Tontechnik vermieten, an Verbraucher oder Unternehmer. Zudem erstellt PrinceMoe Konzepte und Pläne für künstlerisches Programm von Lokalen oder Events von Verbrauchern oder Unternehmern. Die wesentlichen Merkmale der angebotenen Dienstleistungen werden in individuellen (Rahmen-)Verträgen vereinbart. Für die einzelne konkrete Dienstleistungserbringung werden Zeit, Ort und Dienstleistung im Einvernehmen zwischen Kunden und PrinceMoe konkretisiert.

2.2. Bei der Vermittlung schuldet PrinceMoe ausschließlich geeignete Bemühungen durch Einholung der Zusage des Künstlers oder Technikers für den vom Kunden bekanntgegebenen Termin. Zur Erbringung dieser Dienstleistung vermittelt PrinceMoe dem Kunden aufgrund individueller Vereinbarung Künstler oder Techniker, welche die Dienstleistung vor Ort beim Kunden erbringen. Kann die vermittelte Person den Auftrag nicht erfüllen, schlägt PrinceMoe dem Kunden in für ihn zeitlich und personell möglichem Rahmen eine adäquate Alternative vor.

3. Bestellvorgang, Vertragsschluss

3.1. Die Darstellung der Dienstleistungen von PrinceMoe im Internet oder sonstigen Veröffentlichungen (z.B. Flyer, Inserate, etc.) sind keine Angebote, sondern unverbindliche Aufforderung an Kunden, individuelle Vertragsverhandlungen aufzunehmen. PrinceMoe schließt daraufhin (Rahmen)Verträge mit seinen Kunden in geschriebener Form. Eine Terminanfrage mit Ort und Zeit für Künstler oder technisches Equipment an PrinceMoe ist für sieben Tage verbindlich. Die Frist beginnt mit Ende jenes Tages, an dem das Angebot abgegeben wurde.

 

3.2. Um Leistungen von PrinceMoe zu buchen und zu bezahlen, muss der Kunde mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Wird eine Leistung von einem Mitarbeiter für ein Unternehmen angefragt, wird mit der Anfrage erklärt, dass die anfragende Person von diesem Unternehmen zum Abschluss eines Vertrages über die Inanspruchnahme der Leistung durch das Unternehmen entsprechend bevollmächtigt sind.

 

3.3. Die angebotenen Leistungen können telefonisch, per Chat oder E-Mail über die angefragt werden. Das Angebot des Kunden hat zumindest eine Beschreibung seines Auftrages mit Ort und Zeit zu beinhalten.

 

3.4. Die verbindliche Annahme eines einzelnen Auftrages im Rahmen des individuell abgeschlossenen Vertrages durch PrinceMoe erfolgt in geschriebener Form (Chat, E-Mail, etc), vorzugsweise in der vom Kunden gewählten Form. PrinceMoe ist nicht dazu verpflichtet, ein Vertragsangebot anzunehmen. 


 

4. Rechte und Pflichten / Übertragung

4.1. PrinceMoe ist berechtigt, seine Forderungen gegenüber ihren Kunden an Dritte zu veräußern.

4.2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten von PrinceMoe ist bei Unternehmern im Sinne des KSchG zulässig. Im Falle der Übernahme durch ein Unternehmen bleibt für den Kunden ein allfälliges zwingendes außerordentliches Kündigungsrecht unberührt.

4.3. Der Kunde kann den Vertrag mit PrinceMoe auf einen Dritten übertragen, sofern PrinceMoe zustimmt. Für Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche, die bis zum Eintritt entstanden sind, haftet neben dem bisherigen Kunden auch der neue Kunde als Gesamtschuldner. Im Falle eines Unternehmensüberganges gemäß § 38 Unternehmensgesetzbuch („UGB“) verpflichten sich die beteiligten Unternehmen (Veräußerer, Erwerber), unverzüglich PrinceMoe schriftlich davon zu verständigen. Unterlassen die beteiligten Unternehmer diese Mitteilung haften sie für sämtliche Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche aus dem Vertrag mit PrinceMoe als Solidarschuldner.

 

5. Rechte und Pflichten / Vertragsabwicklung

5.1. Mitwirkungspflichten des Kunden: Für die ordnungsgemäße Erbringung des Services ist es gegebenenfalls erforderlich, dass der Kunde dem Künstler oder Techniker von PrinceMoe Zugriff auf technische Geräte sowie IT-Systeme und -Hardware einschließlich Computersystemen und Software ermöglicht. Der Kunde verpflichtet sich, PrinceMoe bzw. die vermittelten selbstständigen Personen in angemessenem und erforderlichem Rahmen bei der Erbringung der Leistung zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere und in Abhängigkeit von dem gebuchten Service:

5.1.1. Verfügbarkeit für die inhaltliche Absprache im Vorfeld des vereinbarten Termins,

5.1.2. Berechnung und Abfuhr allfällig anfallender AKM- oder sonstiger (öffentliche oder private) Gebühren,

5.1.3. Einholung gewerberechtlicher und sonstiger Genehmigungen,

5.1.4. soweit nicht anders vereinbart – ungehinderte Bereitstellung der technischen Geräte, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind;

5.2.    Annahmeverzug / Stornierung von Aufträgen durch Kunden: Gelangt der Kunde in Annahmeverzug, kann PrinceMoe für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zu Nach- oder Ersatzleistung verpflichtet zu sein. Ein Annahmeverzug im Sinne dieser AGB liegt jedenfalls dann vor, wenn der Kunde einen Auftrag weniger als 7 Tage vor dem geplanten Beginn des Auftrags absagt. In diesen Fällen schuldet der Kunde einen Betrag von 75 % des jeweils vereinbarten Honorars. Sagt der Kunde aus welchen Gründen auch immer, die nicht in der Sphäre von PrinceMoe liegen, innerhalb der letzten vier Wochen vor dem vereinbarten Termin ab, schuldet der Kunde einen Betrag von 30 % des jeweils vereinbarten Honorars.



5.3. Die Verrechnung erfolgt gemäß des individuellen (Rahmen-)Vertrags. Entgeltforderungen sind grundsätzlich nach Zugang der Rechnung zu dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin oder – sofern ein Fälligkeitstermin fehlt – binnen sieben Kalendertagen ab Zugang zahlbar.

5.4. PrinceMoe ist im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Die für das Einschreiten von Rechtsanwälten anfallenden zweckentsprechenden, angemessenen und notwendigen Kosten sind vom Kunden zu tragen.

5.5. Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen die PrinceMoe entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei sich der Kunde hinsichtlich eines einschreitenden Rechtsanwaltes verpflichtet, maximal Vergütungen zu ersetzen, die sich aus den Autonomen Honorarrichtlinien, AHR 1976 idgF, und aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz, BGBl. Nr. 189/1969 idgF, ergeben. Diese Normen sind im Internet unter https://www.oerak.at abrufbar.

5.6. Ein Verbraucher ist nur berechtigt mit Ansprüchen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden gegenüber PrinceMoe stehen, sowie mit gerichtlich festgestellten oder von PrinceMoe anerkannten Ansprüchen sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners des Verbrauchers gegen Ansprüche von PrinceMoe aufzurechnen. Ein Unternehmer ist nicht berechtigt, gegen Forderungen von PrinceMoe aufzurechnen.

5.7. Einem Verbraucher steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Ansprüchen gegen PrinceMoe zu, die im rechtlichen Zusammenhang mit Forderungen von PrinceMoe stehen. Einem Unternehmer steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht zu.

 

5.8. Das Honorar kann bei jeder Abrechnung (inflationsbedingt) angepasst werden. Die Anpassung des Stundensatzes erfolgt im Ausmaß der Veränderung zwischen der für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarten Indexzahl des von Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 („VPI 2020“) und der Indexzahl des VPI 2020 für den aktuellen Monat zum Zeitpunkt der Rechnungslegung. Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist der Rechtsanwalt berechtigt, die Wertsicherungsvereinbarung durch einen entsprechenden Nachfolge-Index (etwa durch den HICP – Harmonized Index of Consumer Prices) zu ersetzen, welcher am ehesten dem Vertragswillen, der eine Bewahrung der Kaufkraft des ursprünglich vereinbarten Stundensatzes bezweckt, entspricht. Ein Verzicht auf die Anwendung der Wertsicherung ist im Zweifel so auszulegen, dass er nur für die jeweilige Rechnung gilt, in der eine Anpassung ausgeblieben ist.

6. Haftung

6.1. PrinceMoe haftet für von ihm verursachte Schäden gegenüber Verbrauchern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2. Gegenüber Unternehmer haftet PrinceMoe – soweit diese nicht Schäden an der Person betreffen – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung gegenüber Unternehmern für höhere Gewalt, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Schäden ausgenommen Personenschäden ist für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten für Unternehmer mit EUR 1.000,- gegenüber der Gesamtheit der geschädigten Unternehmer mit EUR 10.000,- beschränkt. Wenn der Gesamtschaden höher ist, verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilig.

6.3. Sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart worden ist, schuldet PrinceMoe nicht die erfolgreiche Absolvierung der künstlerischen Darbietung, einwandfreie technische Ausführung oder rechtliche Zulässigkeit.

 

7. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

7.1. Widerrufsrecht für Verbraucher: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie PrinceMoe (Morris Summers, Arsenal 16/Top 17, 1030 Vienna, Austria; E-Mail: office@princemoe.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder ein E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

7.2. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

7.3. Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

8. Sonstige Bestimmungen


8.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Für den Fall, dass eine Regelungslücke vorliegt, verpflichten sich die Vertragspartner, die fehlende Bestimmung durch eine vertragliche Regelung zu ersetzen, die dem übereinstimmenden Willen der Parteien entspricht. Das Gleiche gilt, wenn eine Regelungslücke dadurch entsteht, dass eine Regelung unwirksam oder nichtig ist, und keine gesetzliche Regelung zum Füllen der Regelungslücke zur Verfügung steht.

8.2. Erklärungen des PrinceMoe gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an eine vom Kunden oder dessen Vertreter bekanntgegebene Adresse oder Mailadresse, Telefon- oder Faxnummer versandt werden. PrinceMoe kann mit dem Kunden – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise korrespondieren, insbesondere auch über Mail mit jener Emailadresse, die der Kunde zum Zweck der Kommunikation bekannt gibt. Schickt der Kunde seinerseits Emails an PrinceMoe mit einer anderen Emailadresse als Absender, so darf PrinceMoe mit ihm auch über diese Emailadresse kommunizieren, wenn der Kunde diese Kommunikation nicht zuvor ausdrücklich ablehnt. Nach diesen Geschäftsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels Telefax oder E-Mail abgegeben werden.

8.3. Unternehmer sind zur Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums nicht berechtigt. Die Geltendmachung von Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) gegenüber PrinceMoe ist auch ausgeschlossen.

8.4. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen PrinceMoe und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts das Recht der Republik Österreich Anwendung.

8.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von PrinceMoe.

 

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